Ihr Ziel
Sie benötigen ein Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt zwecks
Nachweis in der Grundbesitzbewertung
- des niedrigeren gemeinen Werts* (§ 198 BewG)
- von Vergleichspreisen (im Sinne des § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG)
Ermittlung für die Ertragsbesteuerung
- des Teilwerts (bei Einlagen, Entnahmen, Teilwertabschreibungen)
- des gemeinen Werts (bei Betriebsaufgaben)
- des Verhältnisses der Kaufpreisaufteilung (gemeiner Wert bzw. Teilwert zu Grund und Boden)
- der kürzeren Nutzungsdauer (im Sinne des § 7 Abs. 4. Satz 2 EStG)
Ermittlung für die Einheitsbewertung
- des gemeinen Werts unbebauter Grundstücke
- des umbauten Raums nach DIN 277
- der Wertminderung von Gebäuden wegen Baumängeln / Bauschäden
Mein Nutzen für Sie
- Ich prüfe die Berechnung des Finanzamtes über den festgesetzten steuerlichen Grundbesitzwert.
- Ich prüfe durch eine interne Vorkalkulation, ob ein Gutachten zu einem niedrigeren steuerlichen Grundbesitzwert führen würde.
- Ich erstelle das benötigte Gutachten.