Die Leistungsmodule Nr. 1 bis 3 beinhalten im Standardsachverständigenhonorar Leistungen ohne Bewertungsbesonderheiten. Das sind Merkmale, deren Bewertung für den Sachverständigen einen zeitlichen Mehraufwand beinhalten, wie die unten angeführten Beispiele.
Ob und welche davon in Ihrem Fall zutreffen können Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären. Senden Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie jetzt an Tel: +49- (0)40- 66 97 97 06.
besondere Eigentumsform
- Wohnungseigentum bei Häusern
- Teileigentum bei Gewerbeimmobilien
- Erbbaurecht
öffentlich-rechtliche Tatbestände
- Baulasten
- Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht
- Bodenordnung
- abgabenrechtliche Situation nach BauGB, KAG etc.
- Denkmalschutz
Bodenbesonderheiten
- Altlasten, Umweltrisiken etc.
- Landschaftsschutz, Naturschutz etc.
Rechte Dritter am Grundstück bzw. des Grundeigentümers an fremden Grundstücken
- Baulasten
- Grunddienstbarkeiten
- Reallasten