Auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17024 können Personen zertifiziert werden. Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Sachverständige zertifizieren.
In Deutschland war bis 31.12.2009 der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR) die oberste Hierarchiestufe der in Deutschland tätigen Zertifizierungsstellen. Der DAR hatte seine Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin und ging nahtlos am 01.01.2010 in die neu geschaffene Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) über, die durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi), gegründet wurde.
In diese DAkkS wurden die bisherigen Mitglieder von European Coorperation for Accreditation (EA), DGA und DKD übergeleitet, so dass die neue Akkreditierungsstelle DAkkS die bisherigen Tätigkeitsfelder von DGA und DKD vollständig abdeckt. Die Akkreditierungen von DACH, DAP, TGA/DATECH und DKD sind bis zum Auslaufen gültig und werden durch die DAkkS überwacht.
Die auf Basis der DIN EN 45013 oder DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführte Zertifizierung durch eine von der TGA akkreditierte Zertifizierungsstelle ist im zertifizierten Sachverständigenwesen in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises die höchst mögliche Qualifikation.
Zertifizierte Sachverständige weisen regelmäßig ihre persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer nach der DIN EN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle nach.
Ihre Tätigkeit wird ständig durch die Zertifizierungsstelle überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von Arbeitsproben). Um die hohe Qualität dauerhaft zu garantieren, ist der Gültigkeitszeitraum des Zertifikats auf 5 Jahre begrenzt. Danach muss der zertifizierte Sachverständige seinen Wissensstand erneut durch eine Prüfung unter Beweis stellen.