Immobilienbewertung Uwe Loose

Erstklassige Immobilienbewertung im Großraum Hamburg
 – bei Bedarf auch bundesweit!

Immobilienbewertung Uwe Loose

Gesetzliche Kontrolle von Sachverständigen


Gesetzgeber und Kreditinstitute kennen das Problem

Der Gesetzgeber hat schon vor vielen Jahren erkannt, dass unqualifizierte Immobilienbewerter zu viel Vermögen vernichten, weil diese wegen ihrer fachlichen Minderkompetenz häufig Falschgutachten produzieren.

Für gerichtlich veranlasste Wertgutachten (z.B. Zwangsversteigerung, Scheidung, Erbauseinandersetzung, städtebauliche Bewertung etc.) hat der Gesetzgeber damals den öbuv-Sachverständigen (öffentlich bestellt und vereidigt von der örtlichen Industrie- und Handelskammer) empfohlen (§ 404 ZPO).

Für Gutachten, die von privaten Personen oder Unternehmen beauftragt werden ist erst in den letzten Jahren gesetzlich festgelegt worden, dass neben den öbuv-Sachverständigen allein bei den gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen eine ausreichende Sachkunde begründet vermutet werden kann. Siehe hierzu auch den Vergleich der beiden Qualifikationen im Artikel „Öffentliche Bestellung oder Zertifizierung?“.

Diese Einschätzung ist mittlerweile gesetzliche Vorgabe für Hypothekenbanken und Kreditinstitute für die Auswahl von Bewertungssachverständigen (§ 6 BelWertV Beleihungswertermittlungsverordnung).

Es gibt gesetzlich kontrollierte Qualifikationen

Derzeit gibt es zwei Qualifikationen bei Immobilienbewertern die den Mindestqualitätsanforderungen des Gesetzgebers genügen. Das sind der

Nur bei diesen beiden Qualifikationen erfolgt durch eine gesetzlich kontrollierte Institution eine regelmäßige Überprüfung des Qualitätsstandards des Sachverständigen.

Sie haben das Recht dieselbe hohe Bewertungsqualität zu erwarten

Nur von einem qualifzierten Sachverständigen erhalten Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit


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