Der billige Einkauf am Anfang ist oft ein teures Vergnügen am Ende
Die Berufstätigkeit von Sachverständigen unterliegt keiner gesetzlichen Zugangsregelung, die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Jedermann darf sich selbst zum Sachverständigen erklären. Deswegen ist Sachverständiger nicht gleich Sachverständiger und Gutachten nicht gleich Gutachten.
Ein Falschgutachten bemerken Sie in der Regel erst nach einigen Jahren, wenn z.B. ein neues Gutachten durch einen anderen Sachverständigen nötig wird oder die Überprüfung des alten Gutachtens in einem Gerichtsverfahren erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt ist das „Kind schon in den Brunnen gefallen“ und mindestens eine der beteiligten Parteien hat einen Vermögensschaden erlitten. Bei Immobilien sind das in der Regel mehrere zehntausend bis hunderttausend Euro, bei größeren Bewertungsobjekten können es auch ein paar Millionen Euro sein. Der Geschädigte macht dann in der Regel Schadenersatz geltend, bei Ihnen oder beim Sachverständigen.
Sie vermeiden dieses kostpielige und zeitaufwendige Risiko, wenn Sie einen Sachverständigen mit einer allgemein anerkannten Qualifikation beauftragen, statt nur nach dem billigsten Honorarangebot zu entscheiden.
So finden Sie einen qualifizierten Sachverständigen
Sie können schnell prüfen ob Ihr vorausgewählter Sachverständiger über die notwendige Qualifikation verfügt. Kontrollieren Sie vor der Auftragserteilung diese vier Minimalkriterien.