Immobilienbewertung Uwe Loose

Erstklassige Immobilienbewertung im Großraum Hamburg
 – bei Bedarf auch bundesweit!

Immobilienbewertung Uwe Loose

Anforderungen an Wertgutachten nach BGB-Vertragsrecht


Gemäß dem aus den §§ 631-650 BGB abgeleiteten Rechtsgebrauch ergeben sich für Gutachten diese grundsätzlichen Anforderungen.

1. Gebrauchtauglichkeit

Jedes Gutachten muss für den vereinbarten bzw. gewöhnlichen Gebrauch tauglich sein. D.h. es muss

2. zugesicherte Eigenschaften

Die vertraglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Eigenschaften des Gutachtens müssen auch geleistet werden.

3. Mangelfreiheit

Das Gutachten muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. D.h. es muss


Weiteres zum Thema „Anforderungen an Gutachten“