Ihr Ziel
Sie möchten
- als einziger Erbe bzw. Beschenkter oder Erbengemeinschaft die Immobilie verkaufen und wissen wie hoch der Verkehrswert (Marktwert) ist, bevor Sie mit den Verkaufsaktivitäten beginnen.
- sich mit Mitgliedern der Erbengemeinschaft außergerichtlich auseinandersetzen und brauchen eine neutrale Werteinschätzung für die gemeinsame Verhandlung.
- die gerichtliche Teilungsversteigerung beantragen und wissen wie hoch der Verkehrswert (Marktwert) ist, bevor Sie den Antrag bei Gericht einreichen.
- vor Erteilung des Steuerbescheids ein Wertgutachten beim Finanzamt einreichen, das als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer dienen soll.
- nach Erhalt des Steuerbescheids den niedrigeren gemeinen Wert (§ 198 BewG) nachweisen.
Mein Nutzen für Sie
Mit meinem Gutachten in der Hand können Sie
- mit allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft kompetent verhandeln
- gegenüber dem Finanzamt selbstbewusst Ihre steuerlichen Interessen vertreten.