Ihr Ziel
Sie benötigen z.B.
- eine Plausibilitätsprüfung des festgesetzten steuerlichen Immobilienwerts
- den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG)
- den Nachweis von Vergleichspreisen (im Sinne des § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG)
- den Teilwert bei Einlagen, Entnahmen, Teilwertabschreibungen
- den gemeinen Wert bei Betriebsaufgaben
- für die Kaufpreisauteilung das Verhältnis von gemeinen Werten oder Teilwerten von Grund und Boden sowie Gebäude
- den Nachweis der tatsächlichen (kürzeren) Nutzungsdauer (im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG)
- den Nachweis eines höheren Gebäudewertanteils für die Bemessungsgrundlage der Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 bis 5a EstG)
- die Ermittlung des umbauten Raums (nach DIN 277 (1950 bzw. 1934)
- die Bestimmung der Wertminderung von Gebäuden wegen Baumängel / Bauschäden
Mein Nutzen für Sie
Mit der Einreichung meines Gutachtens beim Finanzamt können Sie
- eine für Sie eine günstigere steuerliche Festsetzung sachlich begründen
- in vielen Fällen ordentlich Steuern sparen