Anforderungen nach DIHK und TGA
Die wichtigsten Sachverständigenorganisationen fordern von ihren Mitgliedern das Einhalten bestimmter Standards. Diese präzisieren insbesondere welche Details MINDESTENS in ein Gutachten gehören.
1. DIHK - Deutscher Industrie- und Handelstag
- Betrifft öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
- 1988 - Mindestanforderungen an Gutachten
2. TGA - Trägergesellschaft zur Akkreditierung
- DIN-Norm für freie zertifizierte Sachverständige
- 2006 - Normatives Dokument (Punkt 9, Seite 27ff.)
Auf Grund der seit 1988 erheblichen Veränderungen in der Entwicklung des Sachverständigenwesens sowie der schon beschlossenen und in den nächsten Jahren zu vollziehenden gegenseitigen Anerkennung der öbuv-Sachverständigenorganisationen sowie der freien zertifizierten Sachverständigen kann das normative Dokument der TGA derzeit nicht nur als der aktuellste Standard, sondern vermutlich auch als der zukünftige maßgebliche Standard für alle Sachverständigen gewertet werden.
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