Anforderungen nach Wertermittlungsverordnung (WertV)
Aus der Wertermittlungsverordnung (WertV) folgen ebenfalls unmittelbar Mindestanforderungen für die Gutachtenerstellung:
Zustandsbeschreibung (§§ 3-5 WertV)
Es sind alle wertrelevanten Merkmale zu erfassen:
I. Lagebeschreibung
-ausführlich
II. tatsächlichen Eigenschaften u. sonstige Beschaffenheit
-Grundstücksmerkmale
-Bodenbeschaffenheit
-bauliche Anlagen
-Außenanlagen
III. rechtliche Gegebenheiten
-öffentlich-rechtlich
-privat-rechtlich
IV. allgemeine Wertverhältnisse berücksichtigen
-Erträge/Kosten
-Angebot/Nachfrage
-Zinssätze
-Wirtschaftslage
-Kaufkraftänderung
-zukünftige Preisentwicklung
-zukünftige politische Einflüsse
V. Stichtage
-Wertermittlungsstichtag
-Datum der Ortsbesichtigung
-Datum der Gutachtenerstellung
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