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Anforderungen nach Wertermittlungsverordnung (WertV)

Aus der Wertermittlungsverordnung (WertV) folgen ebenfalls unmittelbar Mindestanforderungen für die Gutachtenerstellung:

Zustandsbeschreibung (§§ 3-5 WertV)

Es sind alle wertrelevanten Merkmale zu erfassen:

I. Lagebeschreibung

-ausführlich

II. tatsächlichen Eigenschaften u. sonstige Beschaffenheit

-Grundstücksmerkmale
-Bodenbeschaffenheit
-bauliche Anlagen
-Außenanlagen

III. rechtliche Gegebenheiten

-öffentlich-rechtlich
-privat-rechtlich

IV. allgemeine Wertverhältnisse berücksichtigen

-Erträge/Kosten
-Angebot/Nachfrage
-Zinssätze
-Wirtschaftslage
-Kaufkraftänderung
-zukünftige Preisentwicklung
-zukünftige politische Einflüsse

V. Stichtage

-Wertermittlungsstichtag
-Datum der Ortsbesichtigung
-Datum der Gutachtenerstellung


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