Wertbegriffe
Je nach Auftragszweck wird in einer typischen Wertermittlung meist einer dieser Werte ermittelt:
Verkehrswert / Marktwert
Ist im Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) gesetzlich definiert und ist zu verstehen als wahrscheinlichster Kaufpreis der zur Zeit am Markt erzielt werden kann.
Versicherungswert
Dieser wird für Zwecke der Gebäudeversicherung ermittelt.
Beleihungswert
Nach Hypothekenbankgesetz (§ 12) vorgeschrieben und ist zu verstehen als Verkehrswert aus Sicht des Beleihungsinstitutes.
Bei bestimmten Bewertungsanlässen können jedoch auch andere Werte zu ermitteln sein. Welcher Wertbegriff für Ihre spezielle Situation der richtige ist, lässt sich in einem kurzen Telefonat schnell klären. Bitte nehmen Sie dazu einfach unverbindlich Kontakt mit mir auf.
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