Bewertungen
Für viele Bewertungsanlässe (z.B. beabsichtigter Ankauf/Verkauf) benötigen Sie als Auftraggeber nur eine überschlägige Auskunft und kein vollständiges Wertgutachten im Sinne des Gesetzes.
Markt-/Verkehrswertgutachten
Doch wenn Sie über den Wert einer Immobilie mehr als nur eine unverbindliche Auskunft benötigen, z.B. für rechtliche Auseinandersetzungen, so ist die Beauftragung einer qualifizierten Immobilienbewertung in Form eines gesetzeskonformen Verkehrswertgutachtens die Regel. In Einzelfällen kann auch ein Kurzgutachten ausreichend sein.
Die Notwendigkeit zur Erstellung eines vollständigen Verkehrswertgutachtens entsteht oftmals bei diesen Anlässen:
- Ehescheidung
- Erbauseinandersetzung
- Ausscheiden eines Gesellschafters
- Festsetzung von Steuern
Immobilienbewertungen können daher für verschiedenste Zwecke erstellt werden.
schriftliche Kurzbewertungen
Ich biete auch verkürzte schriftliche Bewertungen wie Wertermittlung und Kurzgutachten an. Diese unterscheiden sich vom Verkehrswertgutachten durch den Umfang des Inhalts, die Genauigkeit der Berechnungen sowie den Grad der Rechtsverbindlichkeit.
mündliche Kurzbewertungen
Wenn Sie es ganz eilig haben oder nur eine erste Meinung einholen möchten.
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