Ablaufschema für die Auftragserteilung
Wie geht der Ablauf bei mündlichen Aufträgen (Baumängelprüfung, Kaufpreisschätzung) oder schriftlichen Aufträgen (Wertermittlung, Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten)?
1. Vertrags- und Preisangebot einholen
Nachdem wir in einem gemeinsamen telefonischen oder persönlichen Gespräch Ihre genaue Bedarfslage geklärt haben (Rufen Sie mich jetzt unverbindlich an!), fertige ich für Sie einen Entwurf des Sachverständigenvertrages an und sende Ihnen diesen umgehehend, je nach Wunsch per Post, Telefax oder E-Mail zu, damit Sie diesen prüfen können.
2. Sachverständigenvertrag abschließen
Nachdem gegebenenfalls nötige Änderungen am Entwurf des Vertrages vorgenommen worden sind erhalten Sie von mir die endgültige Fassung zur Unterschrift, je nach Ihrem Wunsch per Post, Telefax oder E-Mail. Anschließend übersenden Sie mir das Dokument zur Gegenzeichnung (bei schriftlichen Aufträgen) oder bringen dieses direkt mit zum Besichtigungstermin (nur bei mündlichen Aufträgen).
3. Bereitstellen der nötigen Unterlagen
Vor Beginn der mündlichen oder schriftlichen Beurteilung bzw. Bewertung benötige ich von Ihnen noch -je nach gewählten Auftragsumfang- die wesentlichen Unterlagen zum Bewertungsobjekt wie z.B. aktuelle Katasterkarte, aktueller Grundbuchauszug, Bauzeichnungen (Schnitte/Grundrisse), Wohn-/Nutzflächenberechnungen, Ermittlungen des umbauten Raumes/Bruttorauminhaltes, aktuelle Mietenaufstellung, aktuelle Mietvertragsaufstellung, Mietverträge, Verträge über Rechte/Belastungen. Soweit Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, kann ich diese auch gegen zusätzliche Honorierung selbst beschaffen, soweit dies möglich ist.
4. Besichtigung
Sobald mir alle nötigen Unterlagen vorliegen kann ich konkret loslegen und die Besichtigung der Immobilie stattfinden. Bei mündlichen Aufträgen reicht es, wenn Sie die Unterlagen zur Besichtigung mitbringen.
5. Anfertigung von schriftlichen Ausarbeitungen
Nach Auswertigung der bei der Besichtigung gewonnenen Information kann die schriftliche Ausarbeitung beginnen. Der Zeitumfang für die Fertigstellung ist abhängig von der Beschaffungszeit der nötigen Unterlagen sowie den Besonderheiten des erteilten Auftragsvolumens.
4. Bezahlung des Honorars
Erfolgt gemäß der Vereinbarung im Sachverständigenvertrag.
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