Tabelle: Besonderheiten
Die Leistungsmodule 1, 2 und 3 beinhalten im Standardsachverständigenhonorar Leistungen "ohne Besonderheiten". Besonderheiten sind Merkmale, deren Bewertung für den Sachverständigen einen zeitlichen Mehraufwand beinhalten, wie die unten angeführten Beispiele. Tabelle "Besonderheiten" als pdf.
Ob und welche davon in Ihrem Fall zutreffen können Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären. Rufen Sie mich dazu einfach jetzt an.
I. Eigentumsform
- Erbbaurecht
- Wohnungseigentum bei Häusern
- Teileigentum bei Gewerbeimmobilien
II. Rechte Dritter am Gebäude
- Nießbrauch
- Wohnrechte
- sonstige Rechte
III. Rechte Dritter am Grundstück bzw. Rechte des Grundeigentümers an fremden Grundstücken
- Baulasten
- Grunddienstbarkeiten
- Reallasten
IV. komplexe Grundstückeigenschaften
- Grundstück mit separat veräußerbaren Flurstücken
- Grundstück mit mehreren Gebäuden
- Grundstück mit mehreren Bereichen unterschiedlichen Baurechts
- Fehlen eines Bebauungsplanes
V. komplexer Gebäudeeigenschaften
- mehrere Nutzungsarten
- komplexe Nutzungsmodelle (Betreiberimmobilien)
- unübliche Nutzungen und Nutzungskombinationen
- Berücksichtigung von Schadensgraden
VI. Informationsdefizite
- Beschaffung/Ergänzung fehlender Grundstücks-, Grundbuch-, Katasterangaben
- Beschaffung von fehlenden Behördenauskünften
- Feststellung der Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten
- Aufmaß der Gebäude zur Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen
- Ergänzung von vorhandenen Bauzeichnungen bzw. Anfertigung eigener Skizzen
- Beschaffung von Marktanalysen, Betriebsvergleichen
VII. Maßgaben des Auftraggebers
- Wertermittlungen für mehrere Stichtage
- Bewertung unter bestimmten Annahmen
- steuerliche Bewertungen
- Beleihungswertermittlung
- Bewertung nach dem DCF-Verfahren
VIII. zusätzliche Beratungsleistungen
- Persönliche Beratungs- oder Verhandlungsleistungen im Rahmen vom Auftraggeber zu führenden Verhandlungen.
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