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Mindestwert

Der Mindestwert wird bei der steuerlichen Einheitsbewertung von Grundbesitz verwendet.

Gemäß § 164 Abs 1 BewG (Bewertungsgesetz) ist dieser begrifflich bestimmt als:

  1. Der Mindestwert des Wirtschaftsteils setzt sich aus dem Wert für den Grund und Boden sowie dem Wert der übrigen Wirtschaftsgüter zusammen und wird nach den Absätzen 2 bis 4 ermittelt.

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