Ertragswert
Der Ertragswert ist der Kapitalwert eines Bewertungsgegenstandes, der den Barwert aller zukünftigen, nachhaltigen Reinerträge des Bewertungsgegenstandes darstellt.
Bei der Immobilienbewertung ist in der Regel der Ertragswertbegriff nach §§ 15-20 WertV (Wertermittlungsverordnung) anzuwenden.
vorherige Seite: Erbschaftssteuerwert
nächste Seite: Fair Value