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Ertragswert

Der Ertragswert ist der Kapitalwert eines Bewertungsgegenstandes, der den Barwert aller zukünftigen, nachhaltigen Reinerträge des Bewertungsgegenstandes darstellt.

Bei der Immobilienbewertung ist in der Regel der Ertragswertbegriff nach §§ 15-20 WertV (Wertermittlungsverordnung) anzuwenden.


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