Erbteilungswert
Der Erbteilungswert ist der Wert von Teilen einer Erbteilung, sofern die Vermögensteile nicht gesamt an eine Person übergehen oder gemäß § 12 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) eine unterschiedliche Bewertung verschiedener Vermögensteile nötig ist.
Die Bewertung hat nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) zu erfolgen.
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