Kostenbegriffe
In der Wertermittlung von Immobilien ist in den meisten Fällen regelmäßig auf den Wert und nicht auf die Kosten abzustellen. Das bedeutet konkret:
Es ist für die Wertermittlung meist nicht von Bedeutung wieviel ein Bewertungsgegenstand einen Eigentümer gekostet hat (Herstellungskosten oder Anschaffungskosten), sondern wie viel dieser einem typischen Dritten Nachfolgenutzer Wert ist. Es gibt allerdings auch bestimmte Bewertungssituationen wo es unumgänglich und sachrichtig ist auf die Kosten abzustellen (z.B. bei der Versicherungswertermittlung).
Beispiel:
Wenn ein Reihenhauseigentümer heute in sein gebrauchtes Reihenhaus für 10.000 € ein "Luxusbadezimmer mit vergoldeten Armaturen" einbaut, so entstehen dem Eigentümer 10.000 € Herstellungkosten. Doch wenn dieser Eigentümer morgen sein Reihenhaus verkaufen wollte, wäre der in der Wertermittlung für das Bad (fiktiv) anzusetzende Wert davon stark abweichend.
Grund hierfür ist, das bei Wertermittlungen der für die typische Gebäudeart, Nutzungsart und Lage übliche Wert anzusetzen ist. Tatsächlich wird kein üblicher Kaufinteressent die dem Eigentümer entstandenen Herstellungskosten für das Luxusbad zahlen, sondern stattdessen diesem die Umbaukosten für die Herstellung eines "üblichen Badezimmers" in Abzug bringen. Wenn ein Umbau nicht möglich sein sollte, dann beträgt der Wert 0 € abzüglich Herstellungskosten für ein "übliches Bad".
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