Für viele Bewertungsanlässe (z.B. beabsichtigter Ankauf/Verkauf) benötigen Sie als Auftraggeber nur eine überschlägige Auskunft und kein vollständiges Wertgutachten im Sinne des Gesetzes.
Doch wenn Sie über den Wert einer Immobilie mehr als nur eine unverbindliche Auskunft benötigen, z.B. für rechtliche Auseinandersetzungen, so ist die Beauftragung einer qualifizierten Immobilienbewertung in Form eines gesetzeskonformen Verkehrswertgutachtens die Regel. In Einzelfällen kann auch ein Kurzgutachten ausreichend sein.
Die Notwendigkeit zur Erstellung eines vollständigen Verkehrswertgutachtens entsteht oftmals bei diesen Anlässen:
Immobilienbewertungen können daher für verschiedenste Zwecke erstellt werden.
Ich biete auch verkürzte schriftliche Bewertungen wie Wertermittlung und Kurzgutachten an. Diese unterscheiden sich vom Verkehrswertgutachten durch den Umfang des Inhalts, die Genauigkeit der Berechnungen sowie den Grad der Rechtsverbindlichkeit.
Wenn Sie es ganz eilig haben oder nur eine erste Meinung einholen möchten.