Diese Seite drucken

Steuerklassen

Gemäß § 15 ErbStG werden nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker  die folgenden drei Steuerklassen unterschieden:


Steuerklasse I


1. Ehegatte
2. Kinder und Stiefkinder
3. Abkömmlinge von Kindern und Stiefkindern

4. Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen

Steuerklasse II

1. Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören

2. Geschwister
3. Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern
4. Stiefeltern

5. Schwiegerkinder
6. Schwiegereltern

7. geschiedene Ehegatte

Steuerklasse III


1. alle übrigen Erwerber

2. die Zweckzuwendungen

nach oben ↑

vorherige Seite: steuerpflichtige Vorgänge
nächste Seite: Grundsätze für die Werterermittlung der Schenkung/Erbschaft