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Steuerklasse I - Kinder (Gewerbeimmobilie)

Eine Witwe hinterlässt ihrem Sohn

  • eine von ihr vermietete Gewerbeimmobilie im Wert von 1.600.000 €.
  • Ein vom Erben beauftragter Sachverständiger stellt durch Gutachten einen Verkehrswert von 1.300.000 € für die Gewerbeimmobilie fest.

Besteuerung nach Steuerklasse I

1.600.000
Steuerwert ohne Sachverständigengutachten
-
-400.000
Freibetrag
= 1.200.000
steuerpflichtiger Erwerb
x 19
% Erbschaftssteuersatz
= 228.000
Erbschaftssteuer

Beweis durch Sachverständigengutachten

1.600.000
Steuerwert ohne Sachverständigengutachten
- 300.000 Abschlag wegen wertmindernder Besonderheiten
= 1.300.000 Steuerwert mit Sachverständigengutachten
-
-400.000
Freibetrag
= 900.000
steuerpflichtiger Erwerb
x 19
% Erbschaftssteuersatz
= 171.000
Erbschaftssteuer
=

57.000

Steuerersparnis durch Sachverständigengutachten


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