Diese Seite drucken

Steuerklasse I - Ehegatten (Gewerbeimmobilie)

Ein Ehemann vererbt seiner Ehefrau eine Gewerbeimmobilie

  • Steuerwert 1.500.000 €
  • Immobilie im Privatvermögen
  • Ein von der Erbin beauftragter Sachverständiger stellt durch Gutachten einen Verkehrswert von 1.200.000 € fest.

Besteuerung nach Steuerklasse I

1.500.000 Steuerwert ohne Sachverständigengutachten
- 500.000 Freibetrag
= 1.000.000
steuerpflichtiger Erwerb
x 19
% Steuersatz
= 190.000
Erbschaftssteuer

 

Beweis durch Sachverständigengutachten

1.500.000 Steuerwert ohne Sachverständigengutachten
- 300.000 Abschlag wegen wertmindernder Besonderheiten
= 1.200.000 Steuerwert mit Sachverständigengutachten
- 500.000 Freibetrag
= 700.000 steuerpflichtiger Erwerb
x 19 % Steuersatz
= 133.000 Erbschaftssteuer
=

57.000

Steuerersparnis durch Sachverständigengutachten


nach oben ↑

vorherige Seite: Beispielrechnungen
nächste Seite: Steuerklasse I - Kinder (Gewerbeimmobilie)