Auswirkungen der Reform auf Verschonungsregelungen
Fall 1: Regelverschonung
Fall 2: Option (auf Antrag möglich)
Verwaltungsvermögen
sind z.B. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Wertpapiere, Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften, Anteile an Kapitalgesellschaften von höchstens 25%)
Der Verschonungsabschlag entfällt anteilig
wenn der Betrieb innerhalb der Behaltensfrist veräußert, aufgegeben oder wesentliche Betriebsgrundlagen in der Privatvermögen überführt werden.
Die Mindestlohnsumme gilt
nur für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten und umfasst alle an Beschäftigte gezahlte Vergütungen. Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten 5 Jahre vor Erwerb.
Bei Unterschreitung der Mindestlohnsumme
vermindert sich der Verschonungsabschlag rückwirkend in demselben prozentualen Umfang.
Für den nicht begünstigten Teil des Betriebsvermögens (15%)
wird ein Freibetrag von 150.000 € berücksichtigt, der bei Betriebsvermögen im Wert von 1-3 Millionen Euro kontinuierlich abgebaut wird.
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