Immobilienbewertung, Marktwert, Verkehrswertgutachten, Verkehrswert
Als zertifizierter Immobiliensachverständiger erstelle ich für Sie erstklassige Immobiliengutachten, Immobilienbewertungen und Wertermittlungen von Rechten an Immobilien im Großraum Hamburg.
Die von mir erstellten Verkehrswertgutachten werden auch von Familiengerichten, Zwangsversteigerungsgerichten, Finanzbehörden und anderen Behörden anerkannt. Im Rahmen dieser Wertgutachten wird meist der Immobilienwert als Marktwert bzw. Verkehrswert ermittelt. Bei Bedarf ermittle ich ermittle ich für Sie auch den Versicherungswert oder Beleihungswert Ihrer Immobilie.
Auf Wunsch kann ich für Sie auch verkürzte Wertermittlungen, z.B. eine Immobilienbewertung zwecks An- oder Verkauf der Immobilie oder zur Vermögensfesstellung anfertigen.
Für Ihre Verhandlungen mit dem Finanzamt zur Überprüfung der amtlichen Festsetzung des Werts Ihres Immobilieneigentums im Rahmen der Veranlagung zur Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungsteuer sowie bei anderen Übertragungsvorgängen bietet sich eine sachverständige Stellungnahme an.
Für rechtliche Auseinandersetzungen benötigen Sie in der Regel ein Verkehrswertgutachten in dem der Marktwert bzw. Verkehrswert ermittelt wird. Die laufende Rechtsprechung fordert hier, dass zur Immobilienbewertung ein Immobiliensachverständiger beauftragt wird, damit dieser ein rechtsverbindliches Immobiliengutachten erstellt.
Wird der Immobilienwert bzw. Marktwert (Verkehrswert) nicht durch ein formelles Verkehrswertgutachten, sondern lediglich durch einfache Wertermittlung ermittelt, wird der ausgewiesene Verkehrswert oder Marktwert regelmäßig nicht als weitere Grundlage im Rechtsverfahren anerkannt und vom zuständigen Gericht oder Amt zurück gewiesen.
Gegenstand einer Immobilienbewertung können alle Immobilienarten wie Grundstücke, Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien oder Sonderimmobilien sein. Auch der Marktwert von immobilienspezifischen Rechten und Belastungen wie Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten, Baulasten etc., die ebenfalls mittels Verkehrswertgutachten rechtsverbindlich oder überschlägig in Wertermittlungen festgestellt werden, können Gegenstand der Immobilienbewertung sein.
Zur Durchführung einer aussagefähigen Immobilienbewertung ist in der Regel die Besichtigung der Immobilie notwendig, da zu einer gesetzeskonformen Ermittlung des Marktwertes stets eine ausführliche Lage-, Grundstücks- und Gebäudebeschreibung nötig sind.
Außerdem werden für eine Immobilienbewertung verschiedene amtliche Auskünfte und Unterlagen über das Grundstück, die Außenanlagen und die vorhandenen Gebäude benötigt. Auch vorhandene Mietverhältnisse fließen in eine Immobilienbewertung ein.
Bestandteil einer Immobilienbewertung ist auch die Feststellung von Bauschäden und Baumängeln nach Augenschein. Hierfür notwendige Aufwendungen werden in der Immobilienbewertung separat berücksichtigt. Dient die Immobilienbewertung nur der eigenen Information, so reichen in der Regel einfache Wertermittlungen aus.
Meine besondere Qualifikation als Sachverständiger für die Immobilienbewertung ist durch meine Zertifizierung dokumentiert.
P.S. Mein Büro erstellt Ihnen auch gerne einen Energieausweis.
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